Konzept Besucherregeln bei Pandemie – Corona

Grundsätzliche Regeln
(die gelten immer und für alle Personen in und auch außerhalb unseres Hauses)

Die allgemeine Niedersächsische Corona-Verordnung gilt auch in Bezug auf das Betreten der Einrichtung.

  • Einhaltung von Husten- und Nieß-Regeln: Husten und Nießen in die Ellenbeuge oder in ein Einmaltaschentuch, nicht in die Hand; Entsorgung der Einmaltaschentücher in geschlossenem Abfalleimer mit Müllbeutel, Händewaschen
  • Vermeidung der Berührung des Gesichts, insbesondere von Mund und Nase
  • Händehygiene: Händewaschen vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang, nach einem Aufenthalt im Freien, nach Berührung von gemeinsam genutzten Gegenständen (Türgriffe) usw.
  • Beachtung der Abstandsregelung (1,5 - 2 m)
  • Kontaktreduzierung (Mitbewohner, Mitschüler, Besucher)
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen, in Öffis, sobald der Mindestabstand nicht einzuhalten ist

Besucherregeln generell

  • Generell sollten soziale Kontakte möglichst über Telekommunikation anstatt über persönlicher Besuche erfolgen.
  • Kontakte von Heimbewohnern und Angehörigen außerhalb der Einrichtung sollten aufgrund des Übertragungsrisikos vermieden werden.
  • Besucher mit Erkältungssymptomen, Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sowie Rückkehrer (siehe RKI Liste) aus einem Risikogebiet müssen der Einrichtung für 14 Tage fernbleiben.
  • Folgende Schutzmaßnahmen sind zwingend während Ihres Besuches zu beachten und befolgen: 
    • Das Einhalten von mindestens 1,5 - 2 m Abstand zum Bewohner.
    • Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung bzw. während des Aufenthaltes auf dem Grundstück.
    • Essen und Trinken während des Besuches ist nicht gestattet.

Für den Besuch aller Bewohner gilt:

  • Die Besuche sollen auf ein Minimum beschränkt werden und wenn das Wetter es zulässt bevorzugt im Außenbereich stattfinden
  • Besuche in der Einrichtung sind ausschließlich im Bewohnerzimmer möglich, Sitzecken o.ä. dürfen nicht genutzt werden.
  • Einlass zu Besuchen sind täglich zu folgenden Zeiten Möglich:
    09:00-10:00 Uhr
    14:00-16:00 Uhr
    Bitte melden Sie sich dazu beim Seiteneingang beim Besucherparkplatz.
  • Übersteigt die aktuelle Inzidenzzahl 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen pro Woche, so ist die Einrichtung verpflichtet, bei allen Besucher/innen sowie sonstigen Personen, die die Einrichtung betreten müssen/ wollen, einen PoC-Antigen- Schnelltest anzubieten um das betreten der Einrichtung zu ermöglichen.
  • Eine weitere Möglichkeit die Einrichtung zu Betreten besteht darin, zum Besuch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2, welches nicht älter als 24h sein darf.
  • Ein Besuch und ein Betreten darf erst bei Vorliegen eines negativen Test Ergebnisses ermöglicht werden, d.h. wer sich nicht testen lässt und auch kein wie oben beschriebenes negatives Testergebnis vorlegt, darf die Einrichtung nicht betreten.
  • Die Besuche sind zeitlich nicht begrenzt, Besucher müssen die Einrichtung aber spätestens um 11:30 Uhr bzw. 17:30 Uhr verlassen!
  • Alle Besucher legen vor Betreten des Grundstückes einen Mund-Nasen-Schutz an. Dieser muss während des gesamten Besuchs getragen werden.
  • Vor Betreten der Einrichtung muss jeder Besucher seine Hände desinfizieren (Einwirkzeit 30 Sekunden) siehe Aushang Haupteingang
  • Besucher Betreten die Einrichtung nach durchgeführtem PoC-Antigen- Schnelltest oder Vorlage eines negativem Test Ergebnisses über den Haupteingang und geben ihr vollständig ausgefülltes Besucherformular beim Pförtner ab.
  • Jeder Besucher muss sich bei jedem Besuch vollständig „registrieren“ (Name u. Anschrift, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit- Anfang und Ende- des Besuchs, besuchter Heimbewohner). Besucher, die mit der Erfassung ihrer Daten nicht einverstanden sind, dürfen die Einrichtung ebenfalls nicht betreten.
  • Besucher werden gebeten sich auf dem direkten Wege in das Bewohnerzimmer zu begeben, Umwege über das Schwesternzimmer bzw. Verwaltung sind nicht gestattet. Sollte es Gesprächsbedarf geben vereinbaren Besucher telefonisch einen Termin. Auch zum Verlassen der Einrichtung benutzen Besucher den direkten, kürzesten Weg zum Hauteingang und Verlassen die Einrichtung.

Achtung bei vollständigem Impfschutz (2. Impfung + 15 Tage) entfällt die Testpflicht. Bei jedem Besuch ist die Impfbestätigung vorzulegen, sonst wird kein Zutritt gewährt!

Sollten wir feststellen das ein Besuch ohne vorheriges registrieren in der Kontaktliste stattfindet, unvollständig Angaben gemacht wurden, bzw. kein Schnelltest durchgeführt wurde (ggf. kein mitgebrachtes Test Ergebnis vorgelegt wurde), machen unverzüglich Gebrauch von unserem Hausrecht und verweisen den entsprechenden Besucher des Hauses und sprechen ein sofortiges Hausverbot aus.

Wir weisen nochmals daraufhin, sollte es zu Verstößen oder Nicht Einhaltung der hier definierten Regeln kommen, machen wir Gebrauch von unserem Hausrecht und sprechen ein Hausverbot aus.

Bei Verstößen jeglicher Art gegen unser Besucherkonzept, handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, diese können mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden, wir behalten uns vor Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige zu bringen (siehe Niedersächsische Corona-Verordnung).

Schon die Nichteinhaltung der Regeln durch eine einzelne Person kann dafür sorgen, dass wir unsere Türen wieder schließen müssen!

Bitte helfen Sie mit die Türen Offene zu halten und Besuche zu ermöglichen.

Bitte helfen Sie mit!
Halten Sie sich an die Regeln!

Die Mitarbeiter vom Seniorenzentrum Schriebers Hof

 

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